An Landschaftselemente und Wegränder wird zunehmend enger herangewirtschaftet. Viele Weg- und Feldraine sind dadurch deutlich beschnitten oder gar verschwunden.
Farbenprächtiger Ackerrandstreifen mit Klatschmohn und Echter Kamille
Die Einhaltung von Mindestabständen zwischen Anbaukulturen und Landschaftselementen (z.B. Wege, Hecken) von 2 bis 3 m fördern die Strukturierung der Landschaft, sodass dort mehr Arten Nahrung und Deckung finden können.
Die Bewirtschafter*innen müssen Wege finden, diese Anforderung zu erfüllen, indem sie z.B. im Rahmen des Greening (Verbindung der EU-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Flächen mit Umweltauflagen) die Randbereiche als ökologische Vorrangflächen anmelden, um so dem Verlust von Förderprämien entgegenzuwirken.
Zur optimalen Förderung der biologischen Vielfalt sollte die Maßnahme bestmöglich auf den jeweiligen Standort und auf die dort (potentiell) vorkommenden Arten abgestimmt sein. Fachkundige Naturschutzberater*innen unterstützen Sie dabei gern!
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