In Pachtverträgen festgehaltene Auflagen können die Umsetzung umweltverträglicher Bewirtschaftung regeln. In den meisten kirchlichen Musterpachtverträgen wird bisher auf die Einhaltung der „Guten fachlichen Praxis“ und „Ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ hingewiesen, die die Rückgabe der Pachtsache in gutem Zustand verlangt sowie eine Änderung der Nutzungsart untersagt. Jedoch haben die Kirchen als Eigentümer weiter reichende Möglichkeiten, Ziele zum Schutz der Schöpfung über Pachtregeln vertraglich zu definieren.
Die vorab erläuterten Kriterien für die Pächterauswahl können auch als Anforderungen direkt im Pachtvertrag formuliert und damit verbindlich für den jeweiligen Pächter festgelegt werden. In diesem Falle erübrigt sich ein Pächterauswahl-Verfahren, zumindest hinsichtlich der Anwendung der ökologischen Kriterien.
Klarer Vorteil einer Strategie fester Pachtregeln ist, dass sich ein Pächter vertraglich an die gesetzten Regeln bindet und diese Bereitschaft per Unterschrift besiegelt. Damit ist ein Verstoß in letzter Konsequenz mit Entzug der Pachtfläche verbunden. Mindestens aber muss der Pächter befürchten, keine Pachtverlängerung mehr zu erhalten.
An dieser Stelle liegen aber auch die Nachteile dieser Strategie, die auf Regeln, Kontrolle und Ahndung setzt. Das bedeutet, alle Macht, aber auch der Kontrollaufwand, liegen in der Hand des Eigentümers, der Regeln bestimmt, selbst überwacht und auch die Konsequenzen bei Verstößen festlegt und umsetzt. Diese Vereinbarungen können unter bestimmten Umständen aber auch auf Vertrauensbasis geschehen, dann nämlich, wenn zwischen Eigentümer und Pächter durch gute Kommunikation und gemeinsame Absprachen ein Vertrauensverhältnis besteht. Zusätzliche Regeln wären mit Praktiker*innen und Verwaltungsfachleuten zu diskutieren und abzustimmen, bevor sie Teil der Musterpachtverträge oder Ergänzung im Sinne von Leitlinien werden.
Für die Verpachtung ihrer Flächen stehen den Kirchengemeinden als Verpächter*innen auf Nachfrage juristisch geprüfte Musterpachtverträge der EKD zur Verfügung. Die Verwendung dieser Musterpachtverträge wird seitens der Kirchenkreisverwaltung empfohlen. Sie soll sicher stellen, dass die Kirchgemeinden mit geringem bürokratischen Aufwand rechtlich unstrittige Pachtverträge abschließen können, wodurch Konflikte minimiert werden oder sich zumindest schnell lösen lassen.
Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Umwelt und Natur appellieren die Musterpachtverträge derzeit lediglich an die gute fachliche Praxis. So wird zum Beispiel die Erhaltung der Pachtsache in gutem Zustand verlangt. Darüber hinaus wird meist auch der Einsatz von Klärschlamm sowie gentechnisch veränderter Organismen (GVO) explizit untersagt.
Hier gibt es jedoch über die Musterpachtverträge hinaus noch weit mehr Handlungsspielräume. Sowohl den Kirchgemeinden, als auch der übergeordneten Ebene der Kirchenkreisverwaltungen steht es frei, mit den Landwirt*innen im Rahmen des Pachtvertrages zusätzliche Pachtkriterien zu vereinbaren und somit eine ökologisch verträgliche Landwirtschaftspraxis zu gestalten und festzuschreiben.
Leitbild Kirchengemeinde Kasnevitz
Eine Kirchgemeinde auf Rügen beschließt ein Leitbild für eine schöpfungsbewahrende Landwirtschaft.
Kirchengemeinde Kieve-Wredenhagen
Kirchenland nachhaltig verpachten – Bewahrung der Schöpfung ist unsere Pflicht
Kasnevitz Dialog
„Gottes Land in Menschenhand“ - Dialogveranstaltung zur Verantwortung der Kirche für ihre landwirtschaftlichen Flächen auf Rügen.