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Artenvielfalt fördern – Schöpfung bewahren – Gemeinsam aktiv werden

Pachtverträge mitgestalten

In Pachtverträgen festgehaltene Auflagen können die Umsetzung umweltverträglicher Bewirtschaftung regeln. In den meisten kirchlichen Musterpachtverträgen wird bisher auf die Einhaltung der „Guten fachlichen Praxis“ und „Ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ hingewiesen, die die Rückgabe der Pachtsache in gutem Zustand verlangt sowie eine Änderung der Nutzungsart untersagt. Jedoch haben die Kirchen als Eigentümer weiter reichende Möglichkeiten, Ziele zum Schutz der Schöpfung über Pachtregeln vertraglich zu definieren.

Die vorab erläuterten Kriterien für die Pächterauswahl können auch als Anforderungen direkt im Pachtvertrag formuliert und damit verbindlich für den jeweiligen Pächter festgelegt werden. In diesem Falle erübrigt sich ein Pächterauswahl-Verfahren, zumindest hinsichtlich der Anwendung der ökologischen Kriterien.

Klarer Vorteil einer Strategie fester Pachtregeln ist, dass sich ein Pächter vertraglich an die gesetzten Regeln bindet und diese Bereitschaft per Unterschrift besiegelt. Damit ist ein Verstoß in letzter Konsequenz mit Entzug der Pachtfläche verbunden. Mindestens aber muss der Pächter befürchten, keine Pachtverlängerung mehr zu erhalten.

An dieser Stelle liegen aber auch die Nachteile dieser Strategie, die auf Regeln, Kontrolle und Ahndung setzt. Das bedeutet, alle Macht, aber auch der Kontrollaufwand, liegen in der Hand des Eigentümers, der Regeln bestimmt, selbst überwacht und auch die Konsequenzen bei Verstößen festlegt und umsetzt. Diese Vereinbarungen können unter bestimmten Umständen aber auch auf Vertrauensbasis geschehen, dann nämlich, wenn zwischen Eigentümer und Pächter durch gute Kommunikation und gemeinsame Absprachen ein Vertrauensverhältnis besteht. Zusätzliche Regeln wären mit Praktiker*innen und Verwaltungsfachleuten zu diskutieren und abzustimmen, bevor sie Teil der Musterpachtverträge oder Ergänzung im Sinne von Leitlinien werden.

Pachtverträge - Spielraum für umweltgerechtes Handeln

Die Praxis der Verpachtung

Für die Verpachtung ihrer Flächen stehen den Kirchengemeinden als Verpächter*innen auf Nachfrage juristisch geprüfte Musterpachtverträge der EKD zur Verfügung. Die Verwendung dieser Musterpachtverträge wird seitens der Kirchenkreisverwaltung empfohlen. Sie soll sicher stellen, dass die Kirchgemeinden mit geringem bürokratischen Aufwand rechtlich unstrittige Pachtverträge abschließen können, wodurch Konflikte minimiert werden oder sich zumindest schnell lösen lassen.

Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Umwelt und Natur appellieren die Musterpachtverträge derzeit lediglich an die gute fachliche Praxis. So wird zum Beispiel die Erhaltung der Pachtsache in gutem Zustand verlangt. Darüber hinaus wird meist auch der Einsatz von Klärschlamm sowie gentechnisch veränderter Organismen (GVO) explizit untersagt.

Hier gibt es jedoch über die Musterpachtverträge hinaus noch weit mehr Handlungsspielräume. Sowohl den Kirchgemeinden, als auch der übergeordneten Ebene der Kirchenkreisverwaltungen steht es frei, mit den Landwirt*innen im Rahmen des Pachtvertrages zusätzliche Pachtkriterien zu vereinbaren und somit eine ökologisch verträgliche Landwirtschaftspraxis zu gestalten und festzuschreiben.

Downloads

Pachtregeln auf Eigenland der Kirchengemeinde Kieve-Wredenhagen

Die ökologischen Anforderungen an die Pächter*innen wurden als unzureichend eingeschätzt und deshalb eigene Pachtkriterien entwickelt. Folgende Schwerpunkte wurden dabei gesetzt; Bodenverbesserung, Verhinderung von Bodenerosion und Erhaltung/Verbesserung der Biodiversität.
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Leitbild zum verantwortungsvollen Umgang mit Kirchenland (Evangelische Kirchgemeinde Kasnevitz)

Oberste Prämisse für den Umgang mit Kirchenland in dieser Gemeinde ist das Prinzip der Nachhaltigkeit. Bodenfruchtbarkeit, Artenvielfalt und strukturelle Vielfalt der Landschaft sind zu bewahren bzw. wiederherzustellen.
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Leitfaden zum Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen und deren Verpachtung (Evangelische Kirche Hessen und Nassau)

Dieser Leitfaden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt viele notwendige Informationen zum Umgang mit Kirchenland bei der Verpachtung. Hier finden Sie auch einen Vorschlag für Vergabekriterien bei Neuverpachtung.
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Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland (Evangelische Kirche Westfalen und Fairpachten)

Die Handreichung zeigt konkrete Wege auf und gibt praxisnahe Tipps zu transparenten Entscheidungen der Gemeinden bei der Verpachtung ihres Landes zu finden und schließlich soll am Ende mehr Kirchenland nach ökologischen Kriterien verpachtet werden.

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Artenreiche Landwirtschaft auf Kirchengrund - Chancen gelebter Schöpfungsverantwortung (Universität Regensburg)

Die "Handreichung zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen auf kircheneigenem Land" informiert umfassend über die aktuelle Situation von Kirchenland in Deutschland mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen auf kircheneigenem Land.
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Beispiele aus der Praxis

Weitere Beispiele