Infoportal Kirchenland
Artenvielfalt fördern – Schöpfung bewahren – Gemeinsam aktiv werden

Kirchenrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung geltenden Rechts der Kirche zu den Themenbereichen 'Kirchliches Grundeigentum' und 'Schöpfungsbewahrung'.


Achtung: Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, die Liste wird fortwährend ergänzt!

Theologisch-kirchliche Aspekte

Verfassung der Nordkirche

Artikel 1 (7) der Verfassung der Nordkirche:

"Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland tritt ein für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sowie für die Wahrung der in der Gottesebenbildlichkeit gründenden Menschenwürde und der Menschenrechte in der Welt."

Grundstücksrechtsverordnung der Nordkirche

Worum es sich rechtlich bei kirchlichem Grundeigentum handelt und wie dieses zu verwalten ist, wurde in der Grundstücksrechtsverordnung (GrVO) festgehalten. 

Grundvermögensverwaltungsvorschrift der Nordkirche

Grundvermögensverwaltungsvorschrift (GrVermVwV)

3.3 Verpachtung unbebauter Grundstücke

Klimaschutzgesetz der Nordkirche

Im Klimaschutzgesetz der Nordkirche findet sich zu den Schutzzielen (u.a. CO2-Neutralität bis 2050) ein Klimschutzplan inklusive Maßgaben zur Finanzierung.

Kirchengemeindeordnung der Nordkirche

Regelungen zur Bewirtschaftung von Liegenschaften, insbesondere die Verantwortlichkeit des Kirchengemeinderates findet sich in § 64 der Kirchengemeindeordnung.